Regelungen für den Fall der Fälle

Ihr letzter Wille

Auf dieser Website habe ich lediglich allgemeine Informationen für Sie zusammengestellt. Die Informationen können weder eine Rechtsberatung ersetzen noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Für eine konkrete Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Ihr Testament

Ein Testament regelt die Verteilung Ihres Vermögens im Todesfall. Es gibt zwei Arten: das eigenhändige Testament, das handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben sein muss, und das notarielle Testament, das ein Notar beurkundet. Ein Testament kann jederzeit widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesjustizministeriums.

Testament erstellen – einfach, strukturiert, rechtssicher
Viele Menschen möchten sicherstellen, dass ihr letzter Wille klar festgehalten ist – wissen aber oft nicht, wo sie anfangen sollen. Der Erblotse unterstützt dabei, ein Testament rechtssicher und strukturiert zu erstellen. Schritt für Schritt werden wichtige Punkte abgefragt, sodass keine Details übersehen werden. So entsteht ein übersichtliches Dokument, das Klarheit schafft und spätere Konflikte vermeidet.

Erbrecht

Ohne Testament regelt das Gesetz die Erbfolge. Erben erster Ordnung sind Kinder, Enkel und Ehepartner, der in einer Zugewinngemeinschaft mindestens die Hälfte erhält. Die andere Hälfte geht an die Kinder oder deren Nachkommen. Erben zweiter Ordnung – Eltern, Geschwister und deren Kinder – erben nur, wenn keine direkten Nachkommen existieren. Danach folgen Erben dritter Ordnung wie Großeltern und deren Nachkommen. Mehr Infos beim Bundesjustizministerium.

Erblotse – unterstützt Erben und Beteiligte im Erbfall
Viele Hinterbliebene haben dringende Fragen zum Erbe. Der Erblotse hilft, Unsicherheiten rund um Erbrecht, Fristen und Aufgaben zu klären – etwa welche Verträge gekündigt werden müssen oder wann eine Erbschaft ausgeschlagen werden kann. Zudem ermöglicht das digitale Nachlassverzeichnis, Erbgegenstände strukturiert zu erfassen und Streit unter Erben zu vermeiden.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen, wenn Sie dazu nicht mehr fähig sind. Notariell muss sie für Grundstücksgeschäfte sein, für Bankgeschäfte reicht eine schriftliche Vollmacht. Eine Kombination mit einer Patientenverfügung wird empfohlen. Weitere Infos finden Sie auf der Website des Bundesjustizministeriums.

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Sie dient als Orientierung für Ärzte und kann privatschriftlich oder notariell erstellt werden. Eine Kombination mit einer Vorsorgevollmacht ist möglich. Weitere Informationen finden Sie unter www.bmjv.de oder www.patientenverfuegung.de.

Organspende

Eine Organspende kann Leben retten und die Lebensqualität schwerkranker Menschen verbessern. Mit einem Organspendeausweis legen Sie fest, ob und welche Organe Sie im Todesfall spenden möchten. Die Entscheidung ist persönlich – sprechen Sie mit Ihrer Familie darüber. Informationen und den Organspendeausweis zum Download finden Sie unter www.organspende-info.de.

Schreiben Sie mir – ich bin für Sie da.

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Geistinger Straße 7
53773 Hennef


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