Regelungen für den Fall der Fälle
Ihr letzter Wille
Auf dieser Website habe ich lediglich allgemeine Informationen für Sie zusammengestellt. Die Informationen können weder eine Rechtsberatung ersetzen noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Für eine konkrete Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
Ihr Testament
Ein Testament regelt die Verteilung Ihres Vermögens im Todesfall. Es gibt zwei Arten: das eigenhändige Testament, das handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben sein muss, und das notarielle Testament, das ein Notar beurkundet. Ein Testament kann jederzeit widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesjustizministeriums.
Erbrecht
Ohne Testament regelt das Gesetz die Erbfolge. Erben erster Ordnung sind Kinder, Enkel und Ehepartner, der in einer Zugewinngemeinschaft mindestens die Hälfte erhält. Die andere Hälfte geht an die Kinder oder deren Nachkommen. Erben zweiter Ordnung – Eltern, Geschwister und deren Kinder – erben nur, wenn keine direkten Nachkommen existieren. Danach folgen Erben dritter Ordnung wie Großeltern und deren Nachkommen. Mehr Infos beim Bundesjustizministerium.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen, wenn Sie dazu nicht mehr fähig sind. Notariell muss sie für Grundstücksgeschäfte sein, für Bankgeschäfte reicht eine schriftliche Vollmacht. Eine Kombination mit einer Patientenverfügung wird empfohlen. Weitere Infos finden Sie auf der Website des Bundesjustizministeriums.
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Sie dient als Orientierung für Ärzte und kann privatschriftlich oder notariell erstellt werden. Eine Kombination mit einer Vorsorgevollmacht ist möglich. Weitere Informationen finden Sie unter www.bmjv.de oder www.patientenverfuegung.de.
Organspende
Eine Organspende kann Leben retten und die Lebensqualität schwerkranker Menschen verbessern. Mit einem Organspendeausweis legen Sie fest, ob und welche Organe Sie im Todesfall spenden möchten. Die Entscheidung ist persönlich – sprechen Sie mit Ihrer Familie darüber. Informationen und den Organspendeausweis zum Download finden Sie unter www.organspende-info.de.
Ihr Bestattungshaus in Hennef
Bestattungshaus Geyr
Geistinger Straße 7
53773 Hennef